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BGH, 25.03.1997 - VI ZR 252/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Schadensersatz wegen eines Unfalls mit einem Turmdrehkran auf einer Baustelle - Verschulden eines Aufsichtspflichtigen wegen Beladens eines Netzes mit zentnerschweren Lasten trotz Unkenntnis von dessen Tragfähigkeit - Mitursächlichkeit der Überladung ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.01.1994 - VI ZR 41/93
Anforderungen an Inhalt und Umfang der Instruktionen eines Warenherstellers; …
Auszug aus BGH, 25.03.1997 - VI ZR 252/95
Steht jedoch bereits ein verantwortlicher Schadensverursacher fest, so entfällt eine Anwendung des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB in bezug auf mögliche andere Schädiger (BGHZ 67, 14, 20; Senatsurteil vom 11. Januar 1994 - VI ZR 41/93 - VersR 1994, 439, 441 - m.w.N.). - BGH, 22.06.1976 - VI ZR 100/75
Anwendungsvoraussetzungen für § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB
Auszug aus BGH, 25.03.1997 - VI ZR 252/95
Steht jedoch bereits ein verantwortlicher Schadensverursacher fest, so entfällt eine Anwendung des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB in bezug auf mögliche andere Schädiger (BGHZ 67, 14, 20; Senatsurteil vom 11. Januar 1994 - VI ZR 41/93 - VersR 1994, 439, 441 - m.w.N.).